Ein Feuerlöscher ist ein tragbares Kleinlöschgerät mit einer Gesamtmasse von maximal 20 Kilogramm. Er dient dem Ablöschen von Klein- und Entstehungsbränden und enthält Löschmittel,
das durch gespeicherten oder bei Inbetriebnahme erzeugten Druck ausgestoßen wird.
Feuerlöscher im Straßenverkehr
In Pkws sollte zumindest ein 2-kg-Löscher mitgeführt werden, da eine ungeübte Person mit geringerer Füllmenge kaum einen Löscherfolg erzielen kann. Der Feuerlöscher sollte griffbereit gelagert sein
(z. B. unter dem Beifahrersitz), da eine eingeschränkte Zugänglichkeit (z. B. im Kofferraum) den Start der Benutzung verzögert und sich der Brand weiter ausgebreiten kann.
Für Gefahrguttransporte und Omnibusse, in manchen Ländern wie Belgien oder Griechenland auch für Pkw, sind Feuerlöscher vorgeschrieben. Bei Lkw sind diese zwar nicht vorgeschrieben, es ist aber angeraten,
mindestens einen 6-kg-Löscher mitzuführen. In Frankreich sind Feuerlöscher für Lkw allerdings vorgeschrieben: Zugmaschine 2 kg 8A 34 B, Auflieger 6 kg 21A 113B.
Eignung von Feuerlöschern